AGB

AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER YPSILON MEDIA COMMUNICATION GMBH

1. GEGENSTAND DES VERTRAGES

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Ypsilon Media Communication GmbH, Geschäftsführer: Yuriy Yun, Halberstädter Straße 21 in 39112 Magdeburg, nachfolgend „Ypsilon Media“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Ypsilon Media nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Ypsilon Media und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen wer den, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Ypsilon Media erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Onlinemarketing, Design, Internetdesign, IT, Qualitätsmanagement sowie Betrieb, Bereitstellung und Vermittlung von Werbeflächen. Die detaillierte Beschrei bung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

2. VERTRAGSBESTANDTEILE UND ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS

2.1. Grundlage für die Dienstleistung und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an die Ypsilon Media auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der Ypsilon Media mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Ypsilon Media über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt widerspricht.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Textform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Ypsilon Media, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Ypsilon Media resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. Dies gilt nicht für Fixgeschäfte, deren terminliche Gebundenheit bei Auftragserteilung ausdrücklich mitgeteilt wurde.

2.4. Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf werden vom Auftragnehmer bestimmt. Der Werbende hat insbesondere auch keinen Anspruch auf die Einhaltung bestimmter Abfolgen und/oder die Einbettung in ein den Interessen oder Neigungen des Werbenden entsprechendes Werbeumfeld auf den Werbeträgern des Auftragnehmers.

2.5. Der Auftragnehmer sichert dem Werbenden, sofern nicht explizit schriftlich vereinbart, keine Exklusivität zu.

2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt die vereinbarten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, soweit nicht berechtigte Interessen des Werbenden dem entgegenstehen.

2.7 Die Schaltzeit beginnt ab dem zwischen den Parteien vereinbarten Schalttermin („Schalttermin“) der Werbung und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Schaltungszeit.

3. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Ypsilon Media im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer ge sonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht be zahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Ypsilon Media.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. Ypsilon Media darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteil ten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entspre chende gesonderte Vereinbarung zwischen Ypsilon Media und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4. Die Arbeiten der Ypsilon Media dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Ypsilon Media vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Ypsilon Media ein Auskunftsanspruch zu.

4. VERGÜTUNG

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Ypsilon Media ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins für Verbraucher sowie in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Unternehmer zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Ypsilon Media dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Ypsilon Media alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Ypsilon Media von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellt.

4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Ypsilon Media dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: Bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%. Dem Kunden bleibt es jedoch unbenommen, Ersparungen nachzuweisen, die die Ypsilon Media aufgrund des Rücktritts getätigt hat.

4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. ZUSATZLEISTUNGEN

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

6.1. Die Ypsilon Media verpflichtet sich, personenbezogene oder sonstige vertrauliche Daten nur in den Umfang und nur so lange zur Kenntnis zu nehmen, an sich zu nehmen, zu speichern und zu verwenden, als dies zur Erfüllung der beauftragten Leistungen erforderlich ist. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind alle Informationen, Wahrnehmungen, Unterlagen und Daten geschäftlicher, technischer oder kaufmännischer Art.

6.2. Die Ypsilon Media verpflichtet sich ferner, diese Daten und Informationen sowie ihr darüber hinaus im Zusammenhang mit der Erfüllung des Leistungsvertrages oder gelegentlich der Vertragserfüllung zur Kenntnis gelangende personenbezogene Daten und sonstige vertrauliche unternehmensinterne Umstände, Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, nicht Dritten verfügbar oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen oder zu offenbaren und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu nutzen oder zu verwenden.

6.3. Darüber hinaus verpflichtet sich die Ypsilon Media, sämtliche während oder gelegentlich der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen auch zufällig zugänglich gewordene oder zur Kenntnis gelangte Daten oder sonstige Informationen geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch an dritte Personen weiterzugeben.

6.4. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen besteht nicht, sofern und soweit diese bei Kenntniserlangung der Ypsilon Media der Öffentlichkeit nachweislich bekannt waren oder nach Kenntniserlangung ohne Mitwirkung oder Verschulden der Ypsilon Media der Öffentlichkeit bekannt werden.

6.5. Es ist ferner untersagt, im Rahmen der Vertragsausführung zugängliche Datenträger, Akteninhalte oder sonstige Unterlagen jeder Art ohne Zustimmung des Kunden zu benutzen, zu kopieren oder aus dem Unternehmen zu entfernen.

6.6. Die Ypsilon Media hat alle erhobenen und in ihrem Verfügungsbereich gespeicherten oder in sonstiger Weise vorhandenen Unterlagen unverzüglich zu löschen, zu vernichten oder an den Kunden zurückzugeben, wenn sie für die Erfüllung des Auftrags nicht mehr erforderlich sind. Spätestens nach Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Ypsilon Media alle in ihrem Verfügungsbereich gelangten Daten, Informationen und Datenträger sowie die zur Leistungserfüllung hergestellten Kopien an den Kunden herauszugeben oder in Abstimmung mit dem Kunden unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten, soweit der Verbleib dieser Unterlagen bei der Ypsilon Media nicht zur Erfüllung von Haftungsansprüchen, zur Aufrechterhaltung von Gewährleistungsansprüchen oder aus sonstigen Rechtsgründen erforderlich ist. Die Ypsilon Media hat dem Kunden nach Beendigung dieser Vereinbarung die sichere Löschung bzw. Vernichtung dieser Unterlagen schriftlich zu bestätigen.

6.7. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf sämtliche personenbezogene Daten und alle sonstigen Unternehmensdaten und -informationen, gleich in welcher Form sie vorliegen und ob sie ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder nicht.

6.8. Erlangt die Ypsilon Media darüber Kenntnis oder besteht eine begründete Vermutung, dass vertrauliche Informationen entgegen den vorgenannten Vertraulichkeitsverpflichtungen offengelegt oder Dritten zugänglich gemacht wurden, so hat der Kunde die Ypsilon Media unverzüglich zu informieren.

6.9. Die Ypsilon Media sichert zu, dass die für die Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vereinbarung, auf die Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet und mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht sind.

6.10. Die schriftliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis und zur Vertraulichkeit gilt in gleichem Umfang auch für eingeschaltete Erfüllungsgehilfen der Ypsilon Media.

6.11. Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden zentral gespeichert, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es nach den Regelungen der DSGVO zulässig und für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der zweckgebundenen Verarbeitung und Nutzung seiner Daten einverstanden.

6.12. Die „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhalten Sie als Anlage zum Vertrag.

7. PFLICHTEN DES KUNDEN

7.1. Der Kunde stellt der Ypsilon Media alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Ypsilon Media sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG DER AGENTUR

8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Ypsilon Media erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Ypsilon Media ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Ypsilon Media von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Ypsilon Media auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Ypsilon Media beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Ypsilon Media für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wett ewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Ypsilon Media die Kosten hierfür der Kunde.

8.2. Die Ypsilon Media haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Ypsilon Media haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3. Die Ypsilon Media haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Ypsilon Media wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Ypsi lon Media, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Ypsilon Media für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Ypsilon Media nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten er gibt.

9. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von der Ypsilon Media verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Ypsilon Media gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

10. LEISTUNGEN DRITTER

Von der Ypsilon Media eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Ypsilon Media eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Ypsilon Media weder un- mittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11. ARBEITSUNTERLAGEN UND ELEKTRONISCHE DATEN

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Ypsilon Media angefertigt werden, verbleiben bei der Ypsilon Media. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Ypsilon Media schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12. MEDIA-PLANUNG UND MEDIA-DURCHFÜHRUNG

12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Ypsilon Media nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Ypsilon Media dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

12.2. Die Ypsilon Media verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.

12.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Ypsilon Media nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Ypsilon Media nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Ypsilon Media entsteht dadurch nicht.

13. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNGSFRISTEN

13.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von die- ser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

13.2. Der Auftragnehmer behält sich für den Fall, dass die zu schaltende Werbung inhaltlich oder ihrer Form nach unzumutbar wird (z.B. die Werbung politisch, weltanschauliche, religiös extreme Standpunkte vertritt oder sie gegen den guten Geschmack, die guten Sitten, gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt), das Recht vor die Schaltung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

13.3. Sofern die zu schaltende Werbung durch nach Vertragsschluss getätigte Änderungen der Schaltung gegen berechtigte Interessen desjenigen verstößt, in dessen Einrichtungen sie ausgestrahlt wird, ist der Werbende verpflichtet, seine Schaltung auf eigene Kosten so anzupassen, dass diese Interessen nicht (mehr) verletzt werden. Sollte der Werbende nach Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht binnen einer Frist von zwei Wochen eine entsprechende Anpassung vornehmen oder vornehmen lassen gilt Ziffer 13.2 entsprechend.

 

14. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Widerrufsbelehrung
Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Ypsilon Media Communication GmbH
Halberstädter Straße 21
39112 Magdeburg
E-Mail: info@ypsilon.media

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.

15.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmun gen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Magdeburg, 01.01.2019